Stall / Misten 
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Weide / Paddock 
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Fütterung 
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Führanlage / Solarium / Laufband
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Reithalle / Viereck / Spring- und Militaryplatz / Bodenarbeitsplatz
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Rund ums Pferd
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Wo kann man das Pferd zum Reiten vorbereiten?
Wann (zu welchen Zeiten) darf man in den Stall kommen?
Wie sieht es mit Um- und Abdecken aus?
Wie ist das Vorgehen bei Verletzung / Krankheit?
Mein Pferd braucht Zusatzprodukte wie Mineralwürfel oder Medikamente
Was passiert, wenn es brennt?
Steht eine Sattelkammer zur Verfügung?
Was mache ich mit meinen nassen Decken?
Kann man die Pferde auch im Winter abspritzen?
Wie oft wird entwurmt?
Kann man den Hufschmied / Hufpfleger selbst wählen?
Wer ist für die Impfung verantwortlich?
Wer registriert das Pferd bei Agate.ch?
Wie komme ich an Informationen?
Wo wird der Pferdepass deponiert?
Wo kann ich meinen Pferdetransporter parken?
Was kostet die Pension?
Sind Hunde auf dem Hof willkommen?
Was passiert bei Abwesenheit des Pferdes?
Wann ist der Pensionsbetrag fällig?
Was ist die Admin-Pauschale
Wie werden die laufenden Spesen verrechnet?


Stall / Misten

Wann und wie wird in den Boxen gemistet?
Die Stallarbeiten am Morgen beginnen zwischen 6.00 und 7.00 Uhr und sind in der Regel gegen 11.00 Uhr abgeschlossen. Wir misten die Boxen täglich gründlich und wenden die gesamte Einstreu, da wir keine Matratzenhaltung praktizieren. Eingestreut wird standardmässig am Morgen mit einer grosszügigen Menge an Stroh, Hobelspänen oder Leineneinstreu. Beim Abendstall (ab ca. 15.30 Uhr) sammeln wir die Pferdeäpfel ab und entfernen bei offensichtlicher Verschmutzung auch nasse Stellen. Wir bitten darum, von eigenmächtigem Nachstreuen abzusehen. Sollte der individuelle Verbrauch der Einstreu unverhältnismässig hoch ausfallen, behält sich die Betriebsleitung vor, eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen.
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Bleiben die Pferde in der Boxe zum Misten?
Um die Boxen in Ruhe und sicher reinigen zu können, bringen wir die Pferde während des Mistens nach Möglichkeit auf den Auslauf, die Weide oder in die Führanlage. Sollte das Wetter dies einmal nicht zulassen, bleiben die Pferde selbstverständlich in der Box.
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Wann und wie wird in der Gruppe gemistet?
Da wir im Morgenstall meist mit einem Team von drei bis vier Mitarbeitenden im Einsatz sind, beginnen wir mit dem Misten der Gruppenhaltung in der Regel im Anschluss an die morgendliche Pause. Als Einstreu setzen wir hier bereits seit Herbst 2017 auf Bio-Waldboden, der sich für diese Haltungsform bestens bewährt hat.
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Einstreu: Welche Einstreu steht zur Verfügung? 
Als Alternative zur klassischen Stroheinstreu bieten wir wahlweise Leineneinstreu, Späne oder Häckselstroh an.
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Was passiert, wenn mein Pferd beim Misten von einer Gabel verletzt wird
Auch bei grösster Vorsicht kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass ein Pferd in die Mistgabel tritt. Unser Betrieb verfügt über eine spezielle Pferdepensionsversicherung, die solche Vorfälle abdeckt. Im Fall der Fälle informieren wir den Besitzer umgehend und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
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Weide / Paddock

Wann sind die Weiden für die Gruppenhaltungspferde offen?
Für unsere Gruppenhaltungspferde stehen rund 3.5 Hektar Weidefläche zur Verfügung. Die Weiden sind je nach Wetter- und Bodenverhältnissen von März bis Oktober/November jederzeit zugänglich. Bei anhaltendem Regen werden die Weiden zum Schutz des Bodens vorübergehend geschlossen. Auch während Gruppen-Geländetrainings können die Weiden temporär (tagsüber, stundenweise) gesperrt werden. Bei Einzeltrainings im Gelände bleiben sie hingegen in der Regel geöffnet, da sich die Gruppenpferde erfahrungsgemäss nicht an den trainierenden Pferden stören. Die Pferdeäpfel werden auf diesen Weiden nicht abgesammelt, stattdessen werden die Flächen mehrmals jährlich gemulcht. Sollte der Boden im Winter durchgehend gefroren sein (eine reine Schneedecke reicht hierfür nicht aus), wird ein Teil der Weiden geöffnet.
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Wann sind die Weiden für die Boxenpferde offen?
Die Sommerweiden sind je nach Wetterlage von März bis Oktober/November geöffnet. Jedem Pferd steht eine eigene Weide zur Verfügung. Die Pferdebesitzer sind dafür verantwortlich, die Pferdeäpfel auf ihren Weiden selbst abzusammeln. Um die Weidepflege zu gewährleisten, behält sich die Betriebsleitung vor, bei zu hohem Gras auch andere Pferde auf der Weide grasen zu lassen. Wenn die Sommerweiden geschlossen sind, können nach Absprache mit der Betriebsleitung die Winterweiden genutzt werden.
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Gibt es auch im Winter Weiden?
Ja - es stehen Sommer- und Winterweiden zur Verfügung! Dank separater Sommer- und Winterweiden ist der Auslauf das ganze Jahr über gesichert. Der Weideservice wird zuverlässig durch die Mitarbeitenden vor Ort übernommen.
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Werden die Boxenpferde auf die Weide gebracht?
Während der Weidesaison werden die Pferde auf Wunsch auf die Weide gebracht. Boxenpferde, deren direkter Auslauf kleiner als 24 m² ist, verfügen über einen zusätzlichen Aussenpaddock, auf den sie tagsüber gebracht werden. Für unseren Bring-Service gilt grundsätzlich die Regel «einmal hin und zurück»: Die Mitarbeitenden bringen das Pferd pro Tag einmal nach draussen – entweder auf die Weide oder auf den Paddock – und holen es wieder herein. Die Dauer des Aufenthalts im Freien richtet sich dabei nach dem Wetter und den individuellen Wünschen des Besitzers.
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Haben die Pferde Paddocks?

Sämtliche Boxen verfügen über einen jederzeit zugänglichen, angrenzenden Auslauf (in der Regel 12 m²). Jedem Pferd, dessen direkter Auslauf kleiner als 24 m² ist, steht zusätzlich ein Aussenpaddock von 36 m² zur Verfügung.
Von Montag bis Samstag werden die Pferde durch unsere Mitarbeitenden auf diese Aussenpaddocks gebracht – jeweils abgestimmt auf die Wetter- und Bodenverhältnisse sowie die individuellen Wünsche der Besitzer. Am Sonntag können die Pensionäre ihre Pferde selbstständig auf die Paddocks bringen. Die Aussenpaddocks werden durch den Betrieb täglich abgemistet.
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Fütterung

Wann werden die Pferde gefüttert?

Die täglichen Fütterungen finden zu folgenden Richtzeiten statt (leichte zeitliche Abweichungen sind möglich):

  • ca. 06.30 / 07.00 Uhr: Heufütterung
  • ca. 09.00 Uhr: Kraft- und Mineralfutter
  • ca. 11.00 Uhr: Heufütterung
  • ca. 16.30 – 17.00 Uhr: Mini-Heufütterung (reduzierte Menge)
  • ca. 17.00 Uhr: Kraft- und Mineralfutter
  • ab 18.00 Uhr: Haupt-Heufütterung und letzte Stallkontrolle

Während der Weidesaison kann die Heuration bei Pferden mit Weidegang entsprechend angepasst und reduziert werden.
(Die Fütterungszeiten sind Richtwerte und können leicht variieren.)
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Was wird gefüttert?
Die Kraft- und Mineralfuttergabe wird individuell auf jedes Pferd abgestimmt und ist vom Pensionär separat zu organisieren (nicht im Pensionspreis inbegriffen). Das Futter ist in geeigneten und gut beschrifteten Behältern vorzubereiten; die Mitarbeitenden übernehmen dann gerne die Fütterung zu den genannten Zeiten.
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Raufutter

Heu ist grundsätzlich im Pensionspreis inbegriffen, und wir legen grossen Wert auf beste Raufutterqualität. Bei Pferden mit einem überdurchschnittlich grossen Raufutterverbrauch behält sich der Betrieb jedoch vor, eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen. Wer seinem Pferd standardmässig Extrarationen Heu füttern möchte, kann dies für einen Aufpreis von CHF 42.00 pro Monat dazubuchen. In extremen Futtermangel-Zeiten behält sich die Betriebsleitung zudem vor, einen temporären Aufschlag auf den Pensionspreis zu erheben.
Um einen geordneten Fütterungsablauf zu gewährleisten, darf grundsätzlich kein Raufutter selbst vorbereitet oder verabreicht werden. Eine Ausnahme bilden Heunetze: Diese werden nicht durch unsere Mitarbeitenden bereitgestellt oder befüllt und müssen bei Bedarf von den Pensionären selbst vorbereitet werden.
Raufütterung in der Gruppenhaltung In der Gruppenhaltung erfolgt die Heugabe über zeitgesteuerte Heuraufen, die je nach Saison in angepassten Zeitfenstern geöffnet sind. Zusätzlich steht den Pferden in der Gruppe eine Raufutter-Raufe mit Stroh zur Verfügung. Ausgewählte Pferde erhalten nach individuellem Bedarf zudem Zugang zum sogenannten «Heuparadies». Dort steht ihnen das Heu entweder 24 Stunden ad libitum oder in speziell definierten Zeitfenstern zur Verfügung.
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Darf man sein Pferd selbst füttern?

Das individuelle Füttern durch die Besitzer ist selbstverständlich möglich. Um jedoch Unruhe im Stall zu vermeiden, bitten wir darum, dies ausschliesslich ausserhalb der Stallungen und nicht in den Boxen zu tun.
Bitte beachten Sie, dass das Raufutter nicht zur freien Entnahme bereitsteht. Wir bitten alle Pensionäre, sich an diese Regelung zu halten. Sollte der Eindruck entstehen, dass die zugeteilte Heuration für das eigene Pferd nicht ausreicht, suchen wir gerne gemeinsam in einem Gespräch nach einer Lösung.
Falls eine Morgengabe von Kraftfutter gewünscht ist, kann diese vorab in einem geeigneten und gut beschrifteten Behälter bereitgestellt werden. Unsere Mitarbeitenden verabreichen diese Rationen dann gerne im Zuge der morgendlichen Raufütterung an die entsprechenden Pferde.
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Führanlage / Solarium / Laufband

Gibt es eine Führanlage?

Die Führanlage auf dem Rheinsberghof steht grundsätzlich allen Pensionären zur Verfügung und ist seit Dezember 2025 mit einem neuen Bodenbelag ausgestattet (betonierter Unterboden mit speziellen Führanlagen-Gummimatten).
Die Anlage kann auf verschiedene Arten genutzt werden:

Bedienung durch Mitarbeitende (exklusiv für Rheinsberghof-Pensionäre):
Montag bis Freitag (Abo): CHF 110.00 / Monat
Montag bis Samstag (Abo): CHF 140.00 / Monat
Einzelnutzung (Mo–Sa): CHF 9.00 / Mal
(Die Verrechnung dieser Optionen erfolgt bequem über die Quartals- bzw. Pensionsrechnung.)

Selbstbedienung (für alle Pensionäre, inkl. Schlattihof):
Jederzeit: Sofern die Anlage frei ist, kann sie via Münzautomat für CHF 2.00 pro 10 Minuten selbstständig genutzt werden.
Bitte beachten: Pferde vom Schlattihof werden grundsätzlich nicht durch unsere Mitarbeitenden in die Führanlage gebracht, die Anlage kann jedoch von den Besitzern selbst genutzt werden.
Die selbstständige Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Geht ein Pferd zum ersten Mal in die Führanlage, empfehlen wir die Anwesenheit des Besitzers sowie eines Mitarbeitenden. Allfällige Beschädigungen an der Anlage sind der Betriebsleitung oder deren Stellvertretung umgehend zu melden.
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Wie wird das Pferd in die Führanlage gebracht?

Das Pferd kann entweder durch unser Team oder in Selbstbedienung in die Führanlage gebracht werden. Bei der selbstständigen Nutzung zeigen wir vorab gerne im Detail, worauf geachtet werden muss.
In der Anlage läuft das Pferd grundsätzlich mit Halfter. Pferdedecken müssen nicht zwingend abgenommen werden, sofern darauf geachtet wird, dass die verwendete Decke dem Pferd ausreichend Bewegungsfreiheit zum ungehinderten Schreiten lässt. Schwere Winterdecken werden jedoch vor dem Gang in die Führanlage abgenommen und im Anschluss wieder aufgelegt. Dieser zusätzliche Aufwand für das Ab- und Eindecken durch unsere Mitarbeitenden wird separat über die Quartalsrechnung abgerechnet.
Wichtig: Nach der selbstständigen Benutzung der Führanlage sind allfällige Pferdeäpfel umgehend zu entfernen, um die Anlage für die nachfolgenden Pferde sauber zu hinterlassen.
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Wie teile ich mit, wann mein Pferd in die Führanlage soll?
Soll das Pferd durch unsere Mitarbeitenden in die Führanlage gebracht werden, kann das Team unkompliziert über die Betriebshandynummer (via WhatsApp) oder natürlich auch persönlich vor Ort darüber informiert werden.
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Gibt es ein Laufband? 

Das Laufband auf dem Schlattihof steht allen Pensionären zur Verfügung. Eine Einheit dauert 24/28/32 oder 36 Minuten, wobei neben dem Tempo auch eine Steigung eingestellt werden kann.
Einzelnutzung (in Selbstbedienung): Jederzeit via Strichliste (sofern die Anlage frei ist) für CHF 9.00 / Mal. 
Die Pferde werden grundsätzlich nicht durch unsere Mitarbeitenden auf das Laufband gebracht. Die Anlage kann jedoch jederzeit selbst genutzt werden, wenn sie frei ist.
Die selbstständige Benutzung des Laufbandes erfolgt auf eigene Gefahr. Bei den ersten Nutzungen muss zwingend ein Mitarbeitender vor Ort sein, um die Anlage zu erklären und auf die Handhabung sowie mögliche Gefahren hinzuweisen. Routinierte Laufband-Pferde müssen während der Einheit nicht permanent beaufsichtigt werden. Bei allfälligen Schäden an der Anlage ist umgehend die Betriebsleitung oder deren Stellvertretung zu informieren.
Preise siehe Preislistezurück zur Übersicht

Wer bringt mein Pferd ins Solarium? 

Die Nutzung des Solariums liegt in der Eigenverantwortung der BesitzerIn / BetreuerInnen. Im Normalfall werden keine Pferde durch die Mitarbeitenden ins Solarium gebracht. Je nach Standort stehen unterschiedliche Systeme zur Verfügung:
Rheinsberghof: Das Solarium ist mit einem Münzautomaten ausgestattet, der mit Einfränklern funktioniert. Pro CHF 1.00 läuft das Solarium ca. 4 Minuten; zudem kann die Höhe individuell eingestellt werden.
Schlattihof: Hier steht ein moderneres Solarium zur Verfügung, das auch von Rheinsberghof-Pensionären genutzt werden darf. Für den Betrieb werden spezielle Wertmünzen benötigt, die bei Rosmarie Enz bezogen werden können.
Das Solarium ist nach der Nutzung ordnungsgemäss auszuschalten und der Platz sauber zu hinterlassen.
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Reithalle / Viereck / Spring- und Militaryplatz / Bodenarbeitsplatz

Kostet die Nutzung der Rheinsberghof-Anlage noch etwas extra? 
Die Nutzung der gesamten Grundinfrastruktur beider Betriebe ist im Pensionspreis inbegriffen. Lediglich Zusatzangebote wie die Führanlage oder das Laufband werden separat abgerechnet.
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Gibt es einen Hallenbelegungsplan? 
Ja, es gibt einen Belegungsplan zur Information. Grundsätzlich können Halle und Viereck nicht exklusiv reserviert werden. Bei Ausnahmen (z. B. Tageskursen) wird dies frühzeitig kommuniziert und vorher mit der Betriebsführung abgesprochen.
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Kann man einen eigenen Reitlehrer mitbringen?

Eigene Reitlehrer sind auf der Anlage willkommen. Eine exklusive Reservierung der Reithalle oder des Vierecks für Reitstunden ist jedoch nicht möglich; alle Pensionäre haben das Recht, die Infrastruktur auch während laufender Stunden uneingeschränkt zu nutzen.
Es wird um gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz gebeten. Reitstunden sollten idealerweise ausserhalb der Stosszeiten geplant werden. Für externe Reitlehrer kann ein Infrastruktur-Beitrag von CHF 10.00 pro Einheit erhoben werden.
Belegungsplan 
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Dürfen die Pferde in der Reithalle freigelassen werden? 
Ja, das ist erlaubt. Es wird jedoch darum gebeten, entstandene Löcher (z. B. durch Wälzen oder Galoppieren) anschliessend wieder einzuebnen, um den Boden für die nachfolgenden Reiter zu schonen.
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Darf man in der Reithalle longieren? 
Grundsätzlich ja. Wenn jedoch jemand reiten möchte, sollte kurz nachgefragt werden, ob das Longieren in Ordnung ist. Der Standort sollte beim Longieren regelmässig gewechselt werden, um den Boden (gilt auch für das Aussenviereck) nicht punktuell zu stark zu beanspruchen. In der Winterzeit ist das Longieren zwischen 18.00 und 20.00 Uhr nicht erlaubt, ausser die Halle ist ansonsten leer.
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Was ist sonst noch bei der Benutzung der Reithalle / des Viereckes zu beachten?
Pferdeäpfel müssen umgehend entfernt werden. Beim Aufnehmen ist darauf zu achten, möglichst wenig Sand oder Schnitzel in die Karette zu füllen. Hier befindet sich die detaillierte Hallenordnung.
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Gibt es Licht auf dem Aussen-Viereck? 
Das Viereck und der Longierplatz auf dem Rheinsberghof verfügen über eine Beleuchtung. Das Licht muss gelöscht werden, sobald der Platz verlassen wird. Das Viereck auf dem Schlattihof hat eine dezente Beleuchtung.
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Was hat die Halle resp. das Viereck für einen Bodenbelag? 
Der Reithallenbelag auf dem Rheinsberghof ist Sand/Textilschnitzel. Die Aussenreitplätze auf dem Rhischbi haben den Bodenbelag SwingGround aus Teppichscchnitzel (Allwetterplatz) resp Sand (Longierplatz). Man kann das Viereck sowohl bei Schnee als auch bei Minustemperaturen benutzen! Auf dem Rheinsberghof sind die Bodenbeläge der Reithalle und des Vierecks Sand-Reining-Beläge. 
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Darf man den Springplatz auf dem Rheinsberghof auch benützen? 
Ja, in der «grünen Saison» steht der Springplatz zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, nach dem Reiten kein Hindernismaterial am Boden liegen zu lassen
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Darf auf dem Longierplatz (Rheinsberghof) geritten werden? 

Ja, sofern niemand gerade longiert.
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Wofür ist der Bodenarbeitsplatz (Rheinsberghof) da? 
Dieser Platz ist in der «grünen Saison» (ca. April bis November) offen und dient als vielseitiger Spiel- und Trainingsplatz. Er befindet sich aktuell im Aufbau – Anregungen und Gestaltungsideen werden gerne entgegengenommen!
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Woher weiss ich, welcher Platz gesperrt ist? 
Es wird ein Belegungsplan für Pensionäre geführt. Dort ist ersichtlich, ob und wann bestimmte Infrastrukturen durch Kurse oder Reitstunden belegt sind.
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Rund ums Pferd

Wo kann man das Pferd zum Reiten vorbereiten? 

Es stehen gedeckte Putzplätze im Innen- und Aussenbereich des Stalls zur Verfügung.
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Wann (zu welchen Zeiten) darf man in den Stall kommen?
Auf dem Rheinsberghof gibt es keine festen Sperrzeiten. Bei späten Besuchen wird um besondere Rücksicht auf die Tiere und die Anwohner gebeten (angepasstes Tempo bei der Fahrt, Parkieren ausserhalb des Hausplatzes, ruhiges Verhalten). Um Unruhe zu vermeiden, sollten die Pferde abends nicht mehr zusätzlich gefüttert werden. Das Licht ist beim Verlassen konsequent zu löschen.
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Wie sieht es mit Um- und Abdecken aus?
Wenn ein Pferd in der Übergangszeit in der Sonne steht und schwitzt, wird es durch die Mitarbeitenden abgedeckt (dieser Aufwand wird verrechnet). Ein erneutes Eindecken am Abend erfolgt standardmässig nicht. Individuelle Lösungen können gegen einen Aufpreis vereinbart werden.
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Wie ist das Vorgehen bei Verletzung / Krankheit?
An jeder Box hängt eine Namenstafel mit den wichtigsten Notfallangaben. Im Notfall wird zuerst der Besitzer und anschliessend der Tierarzt (meist EquiVet Irchel, da am schnellsten vor Ort) kontaktiert. Die Erstversorgung (z. B. Führen / Laufband bei Verdacht auf Kolik) wird durch die Mitarbeitenden übernommen. Bei kleineren Blessuren wird der Besitzer informiert und die Stelle bei Bedarf direkt desinfiziert.
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Mein Pferd braucht Zusatzprodukte wie Mineralwürfel oder Medikament
Fertig dosierte Zusatzprodukte werden zu den regulären Fütterungszeiten verabreicht. Die Gabe von Medikamenten kann während der Arbeitszeiten (7.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr) durch das Personal erfolgen. Eine genaue Absprache ist hier wichtig! Bei grösserem oder längerfristigem Aufwand können Zusatzkosten verrechnet werden.
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Was passiert, wenn es brennt? 
Pro Pensionspferd kann eine zusätzliche Feuer-Sachversicherung abgeschlossen, die Schäden bis CHF 15'000.00 pro Pferd abdeckt. Die Kosten betragen ca. CHF 50.00 pro Jahr und werden Anfang des Jahres (oder beim Eintritt) in der Quartalsrechnung verrechnet. Die Entscheidung für oder gegen diese Versicherung wird beim Eintritt getroffen. Unterjährige Rückerstattungen bei Austritt sind nicht möglich.
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Steht eine Sattelkammer zur Verfügung? 
Jeder Pensionär erhält einen Sattelschrank mit Tablaren und Platz für zwei Sättel. Je nach Verfügbarkeit kann zusätzlich ein grosser Sattelraum (ca. 9 m²) gemietet werden.
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Was mache ich mit meinen nassen Decken? 
Für nasse Decken steht ein spezieller Trocknungsraum zur Verfügung.
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Kann man die Pferde auch im Winter abspritzen?
Ja, das ist problemlos möglich. Es steht ein beheizter Warmwasser-Abspritzplatz zur Verfügung, der das ganze Jahr über genutzt werden kann. 
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Wie oft wird entwurmt? 

Der Betrieb nimmt bereits seit vielen Jahren am Parasiten-Monitoring-Programm der ALOMED teil. Dies gewährleistet eine gezielte und schonende Entwurmung.

  • Regulärer Ablauf: Während der Weidesaison werden die Pferde dreimal jährlich anhand von Kotanalysen auf Parasiten untersucht. Eine Behandlung erfolgt nur bei einem Überschreiten des Schwellenwertes. Zusätzlich erhalten alle Pferde welche in den letzten Monaten keine Wurmkur erhalten haben, zu Beginn der Weidesaison (März/April) eine Sicherheitswurmkur.
  • Neueintritte: Vor dem Einzug werden die Angaben benötigt, wann das Pferd zuletzt mit welchem Mittel entwurmt wurde. Die ALOMED empfiehlt, Pferde, deren letzte Entwurmung mehr als zwei Monate zurückliegt, bereits 10 Tage vor dem Eintritt zu entwurmen. In den Tagen nach dem Einzug wird durch den Betrieb eine Eintritts-Kotprobe eingeschickt. Ist ein Befall nachweisbar, muss das Pferd entwurmt werden; der Besitzer wird darüber umgehend informiert.
  • Kosten: Das Monitoring kostet ca. CHF 140.00 pro Jahr und wird auf der ersten Quartalsabrechnung verrechnet. Darin inbegriffen sind sämtliche regulären Kotproben, Eintrittsproben, Proben bei Verdacht auf Befall sowie die Beratung und Empfehlungen der ALOMED. Eine allfällig benötigte Wurmkur wird separat in Rechnung gestellt.
  • Administratives: Das Monitoring gilt pro Kalenderjahr (bei Neueintritt pro rata, keine Rückerstattung bei vorzeitigem Austritt). Kotproben können auf Wunsch auch nach einem Austritt weiterhin über den Betrieb eingereicht werden.
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Kann man den Hufschmied / Hufpfleger selbst wählen? 
Ja, die Wahl des Hufschmieds oder Hufpflegers ist völlig freigestellt. 
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Wer ist für die Impfung verantwortlich? 
Jedes Pferd auf dem Rheinsberghof muss geimpft sein. Die Verantwortung für den Impfstatus liegt beim Besitzer. Einmal jährlich im Spätsommer wird eine Sammel-Impfaktion organisiert, der man sich anschliessen kann, um Anfahrtskosten zu sparen. Um in den Rhythmus zu kommen, können Pferde in einem Jahr auch problemlos zweimal geimpft werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Tierklinik oder die Quartalsrechnung.
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Wer registriert das Pferd bei Agate.ch? 
Die ordnungsgemässe Registrierung auf www.agate.ch (inkl. Pferdepass und Standortmeldung) liegt in der Verantwortung des Besitzers. Die TVD-Nummer lautet: 128.2061. Bitte beachten, dass fehlende Meldungen durch das Veterinäramt gebüsst werden können. Bei Bedarf wird gerne bei der Registrierung unterstützt.
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Wie komme ich an Informationen? 
Wichtige Infos werden per E-Mail und über eine WhatsApp-Gruppe versendet. Ausserdem werden sie auf der Website veröffentlicht. 

Es stehen drei verschiedene WhatsApp-Kanäle zur Verfügung:
Rheinsberghof-Chat (News): Dieser Chat ist für alle Pensionäre verbindlich und dient ausschliesslich der Übermittlung wichtiger Mitteilungen und offizieller News.
Rhiischbi-Chat (Austausch): Dieser Kanal dient dem persönlichen Austausch und geselligen Chatten unter den Pensionären. Die Teilnahme ist freiwillig („for fun“), und der Chat kann jederzeit verlassen werden.
Gruppenhaltungs-Chat: Hier werden gezielt Informationen und Neuigkeiten ausgetauscht, welche die Pferde in der Gruppenhaltung betreffen.
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Wo wird der Pferdepass deponiert? 
Beim Eintritt muss eine Kopie des Pferdepasses eingereicht werden (an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Original verbleibt beim Besitzer, muss jedoch bei Bedarf zeitnah vorgelegt werden können.
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Wo kann ich meinen Pferdetransporter parken?
Auf dem Rheinsberghof selbst gibt es leider nur sehr eingeschränkte Parkplätze für Transporter. Je nach Verfügbarkeit kann der Anhänger eventuell auf einem Nachbarbetrieb abgestellt werden. Entsprechende Anfragen können direkt an die Betriebsleitung gerichtet werden.
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Was kostet die Pension? 
Eine übersichtliche Preisliste ist hier zu finden...
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Sind Hunde willkommen? 
Ja, Hunde sind sehr willkommen! Auf der gesamten Anlage (sowie beim Ausreiten) gilt jedoch aus Rücksicht auf Reiter, Pferde und Wildtiere Leinenpflicht. Zudem gibt es auf dem Rheinsberghof einen Hundeplatz der Hundeschule Büliflitzer, die dort regelmässig Agility-, Longier- und Erziehungskurse anbietet.
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Was passiert bei Abwesenheit des Pferdes? 
Bei einer Abwesenheit des Pferdes von mehr als 14 Tagen (z. B. Ferien, Beritt, Klinik) reduziert sich der Pensionspreis ab dem 15. Tag auf 50 % für die Boxenreservation. Bei kürzeren Abwesenheiten bleibt der reguläre Preis bestehen. Während einer längeren Abwesenheit behält sich der Pensionsgeber vor, die Box bei Bedarf vorübergehend anderweitig zu nutzen.
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Wann ist der Pensionsbetrag fällig? 
Der Pensionsbetrag ist im Voraus zu entrichten. Es wird darum gebeten, einen Dauerauftrag mit den entsprechenden QR-Einzahlungsscheinen einzurichten. Bei Einzahlungen direkt am Postschalter werden die anfallenden Gebühren weiterverrechnet.
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Was ist die Admin-Pauschale?
Bei Neueintritten wird eine einmalige Administrationspauschale von CHF 300.00 pro Pferd erhoben. Diese wird nach Ablauf des ersten Jahres auf der Quartalsrechnung gutgeschrieben. Bei einer Kündigung im ersten Jahr verfällt die Pauschale.
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Wie werden die laufenden Spesen verrechnet? 
Alle drei Monate wird eine Quartalsabrechnung erstellt, mit der die zusätzlichen Kosten (Führanlage, Weidegebühr usw.) verrechnet werden.
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Weitere Fragen? – einfach an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. wenden!